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Was folgt aus der AfD-Entscheidung des VG Köln?

15 Oktober | 18:00 - 19:30

Am 26.2.26 hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Wie begründet das Gericht seine Entscheidung? Welche Folgen ergeben sich daraus für das Beamten- und Waffenrecht? Welche Auswirkungen hat der Beschluss auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren und auf eine staatliche Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung?  Darüber diskutieren Prof. Dr. Markus Ogorek und Luca Manns von der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität zu Köln.

Eine Anmeldung ist erfoderlich: nsdok.de/veranstaltungen

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