Was folgt aus der AfD-Entscheidung des VG Köln?
15 Oktober | 18:00 - 19:30
Am 26.2.26 hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Wie begründet das Gericht seine Entscheidung? Welche Folgen ergeben sich daraus für das Beamten- und Waffenrecht? Welche Auswirkungen hat der Beschluss auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren und auf eine staatliche Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung? Darüber diskutieren Prof. Dr. Markus Ogorek und Luca Manns von der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität zu Köln.
Eine Anmeldung ist erfoderlich: nsdok.de/veranstaltungen
