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Am 26.2.26 hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einzustufen. Wie begründet das Gericht seine Entscheidung? Welche Folgen ergeben sich daraus für das Beamten- und Waffenrecht? Welche Auswirkungen hat der Beschluss auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren und auf eine staatliche Förderung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung? Darüber diskutieren Prof. Dr....
